Schwerpunkte
Rechtsanwalt Dr. Mecking berät Unternehmen und Privatpersonen von der Entwicklung der gemeinwohlorientierten Idee bis zu deren Realisierung sowie bei Aktivitäten im Rahmen der sog. Corporate Social Responsibility (etwa Sponsoring).
Rechtsanwalt Dr. Mecking berät gemeinnützige Körperschaften wie Stiftungen, Vereine und Verbände bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit der laufenden Nonprofit-Tätigkeit, etwa bei Problemen mit Aufsichtsbehörden, Kooperationspartnern oder Leistungsempfängern.
Rechtsanwalt Dr. Mecking begleitet Umstrukturierungen in der Trägerschaft gemeinnütziger Einrichtungen, die Modernisierung von Organisationsstrukturen, die Bildung und den Ausbau von Kooperationsbeziehungen, den Zusammenschluss gemeinnütziger Institutionen oder die Entwicklung von Fundraising-Instrumenten.
Rechtsanwalt Dr. Mecking entwirft innovative Lösungen für gemeinnützige Aktivitäten.
Rechtsanwalt Dr. Mecking vertritt Vorstände, Geschäftsführer und gemeinnützige Körperschaften vor Behörden und Gerichten.
Rechtliche und steuerliche Grundlagen des Sponsoring
Wenn Unternehmen über ein Sponsoring sichtbar gesellschaftlichen Mehrwert
schaffen können, werden Ziele der eigenen Unter- nehmenskommunikation optimal
erfüllt. Doch lauern Fallstricke.
Zur Ausgestaltung eines erfolgreichen
Sponsoring finden Sie beratende Unterstützung bei der Kanzlei Dr. Mecking.
Mit und ohne Gegenleistung, in:
Jahrbuch Sponsoring 2011,
S. 61-65 als PDF