Rechtsanwalt Dr. Mecking zählt zu seinen Mandanten
- steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere Stiftungen, Verbände und Vereine;
- Privatpersonen als Stifter, Gründer von Familienstiftungen, Amtsträger oder Vereinsmitglieder sowie
- Unternehmen als Stifter, Corporate Citizens und Marktteilnehmer mit einem Fokus auf Nonprofit-Organisationen.
Mandantenbewertungen finden Sie hier.