Mandanten

Rechtsanwalt Dr. Mecking zählt zu seinen Mandanten

  • steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere Stiftungen, Verbände und Vereine;
  • Privatpersonen als Stifter, Gründer von Familienstiftungen, Amtsträger oder Vereinsmitglieder sowie
  • Unternehmen als Stifter, Corporate Citizens und Marktteilnehmer mit einem Fokus auf Nonprofit-Organisationen.

Mandantenbewertungen finden Sie hier.