Die Vertretung umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung der Interessen gegenüber Zivil-, Verwaltungs- und Finanzgerichten sowie gegenüber Aufsichtsbehörden. Dazu gehört insbesondere die Kommunikation und Auseinandersetzung mit Stiftungsaufsichtsbehörden, etwa bei Genehmigungsverfahren, aufsichtsrechtlichen Anordnungen oder in Streitfragen zur Auslegung von Satzung und Stiftungszeck. Ziel ist es, rechtliche Positionen fundiert darzustellen, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen und die Handlungsfähigkeit der vertretenen Institution zu wahren.